Bekanntmachungen der Stadt Oelsnitz/Vogtl.

  • Ortsübliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl.  gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Meiser Vogtl

    Ortsübliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl.  gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Meiser Vogtland OHG Werk VI in Oelsnitz/Vogtl.“

    Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29. Mai 2024 den 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Meiser Vogtland OHG Werk VI in Oelsnitz/Vogtl.“ bestehend aus Planzeichnung und Text sowie Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 6. Mai 2024 gebilligt und zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

    Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan umfasst die Flurstücke Nr. 274/4, Teil von 274/3, Teil von 274/10, Teil von 274/14 und Teil von 273 jeweils der Gemarkung Voigtsberg und wird folgendermaßen umgrenzt:

    • Im Norden durch die Staatsstraße S 311 „Theumaer Straße“
    • Im Nordosten durch das bestehende Betriebsgelände Werk II des Vorhabenträgers
    • Im Osten und Süden durch Freilandflächen, welche landwirtschaftlich genutzt werden bzw. einzelne kleinräumige Waldflächen
    • Im Westen durch kleingärtnerisch genutzte Flächen und Gewerbeflächen

    Planungsziel ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes gem. § 8 BauNVO zur Betriebserweiterung des bestehenden Gewerbebetriebes des Vorhabenträgers durch Errichtung einer neuen Werkhalle für Produktion, Montage und Logistik. Dies entspricht auch den Darstellungen im Flächennutzungsplan.

    Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan wird unter Einbeziehung der Vorschriften zur Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) mit Umweltbericht (§ 2a BauGB) durchgeführt.

    Auf Grundlage des erstellten Planentwurfes mit Stand vom 20. Februar 2024 erfolgte die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

    Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 8. April 2024 bis 29. April 2024 statt.

    Die Große Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. möchte hiermit die Öffentlichkeit im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.

    Zu diesem Zweck wird der 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Meiser Vogtland OHG Werk VI in Oelsnitz/Vogtl.“ bestehend aus Planzeichnung und Text sowie Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 6. Mai 2024 sowie die bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom

    10. März 2025 – 14. April 2025

    im Internet unter www.oelsnitz.de Bürgerbeteiligungsportal, https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/oelsnitz-vogtl/startseite und auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

    Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt die Auslegung der Entwurfsunterlagen in herkömmlicher analoger Form in der Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl., Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl., Stadtbauamt, Zimmer 2.05 während der Dienststunden

    Montag                       09:00 – 12:00 Uhr
    Dienstag                     09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
    Mittwoch                     geschlossen
    Donnerstag                 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
    Freitag                        09:00 – 12:00 Uhr

    Hiermit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben. Über den Inhalt der Planung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

    Der Umweltbericht ist nach § 2a BauGB in der Begründung enthalten.

    Der Umweltbericht beschreibt und beurteilt die mit dem Bauvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen von Schutzgütern und Flächeninanspruchnahmen und ermittelt exakt entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten, die auftretenden Beeinträchtigungen auszugleichen. Der Umweltbericht nach § 2a BauGB bildet einen gesonderten Teil der Begründung.

    Weiterer Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen.

    Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

    Schutzgut

     

    Art der vorhandenen Information

    Mensch /

    Immissionsschutz

    • Negative Auswirkungen vom Plangebiet auf die Umgebung sowie  Konflikte und Beeinträchtigungen der bestehenden umliegenden      Bebauungen, Nutzungen und Funktionen sind nicht zu erwarten, da die geplante Nutzung den umliegenden gewerblichen und industriellen Nutzungen und den Darstellungen im Flächennutzungsplan entspricht. Es erfolgen keine anderweitigen Nutzungen als in der unmittelbaren Umgebung.
    • Bei Umsetzung der Planung sind baubedingt zeitweise Immissionen durch Staub, Lärm zu erwarten.

    Stellungnahme Landratsamt Vogtlandkreis, Immissionsschutz vom 24.04.2024

    • Es wird der Nachweis der Einhaltung der Immissionsrichtwerte (Schallschutzgutachten) verlangt. Das Vorhaben nähert sich bestehender Wohnbebauung (Theumaer Straße 2 a) an und um mögliche Konflikte auszuräumen, ist die Einhaltung der Immissionsrichtwerte nachzuweisen.
    • Geforderte Inhalte des Schallschutzgutachtens:
    • schalltechnische Untersuchung der vorhandenen und hinzukommenden Geräusche
    • Beschreibung des geplanten Anlagenbetriebes der am Standort betriebenen Gesamtanlage im Hinblick auf Lärmemissionen
    • Betrachtung der von der Anlage (Gesamtanlage) ausgehenden Geräusche während der Betriebszeiten
    • Betrachtung des anlagenbezogenen Fahrverkehrs (LKW/ PKW, inkl. Stellplätze LKW/PKW) auch unter Berücksichtigung des Nachtzeitraumes (22.00 bis 06.00 Uhr) aufgrund von Mitarbeiter-An- und Abfahrtsverkehr
    • Der Prognose sind zulässige Immissionsrichtwerte an den nächstgelegenen Immissionsorten unter Berücksichtigung der Vorbelastungen zugrunde zu legen.

    à Das Schallschutzgutachten wurde mit Datum vom 24.06.2024 erstellt.

    Ergebnis:

    • Das Vorhaben bringt unter Berücksichtigung der Emissionsansätze sowie der Hinweise keine schalltechnischen Konflikte zwischen Neubau des Werks und den umliegenden schutzwürdigen Wohnbebauungen mit sich. Die schalltechnische Unrelevanz des Neubaus des Werks konnte nachgewiesen werden; die um 10 dB(A) reduzierten Immissionsrichtwerte nach TA Lärm wurden an allen untersuchten Immissionspunkten eingehalten.

    Fläche / Boden

    Bodenschutz

    • Versiegelungen werden auf das notwendige Maß begrenzt.
    • Die Herstellung der Werks- und Fahrstraßen ist in wasserundurchlässiger Bauweise zulässig.
    • Pkw-Stellplätze sind in gut wasserdurchlässiger Bauweise zu errichten.
    • Keine Altlastenverdachtsflächen bekannt.
    • Zur Abgrenzung des Plangebietes entsteht ein 5 m breiter Grüngürtel.
    • Weitere erforderliche Kompensationsmaßnahmen werden auf externen Flächen realisiert.

     

    Stellungnahme Landratsamt Vogtlandkreis, Abfallrecht/Bodenschutz vom 24.04.2024

    • Ober- und Unterboden sind fachgerecht zu trennen.
    • Bodenmieten dürfen nicht befahren werden und sind vor Vernässung und Erosion zu schützen.
    • Bei der Rückfüllung des Bodenmaterials ist auf die natürliche Schichtfolge zu achten.
    • Entstandene Verdichtungen sind durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen.
    • Anfallender Mutterboden ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung und Vergeudung zu schützen

     

    Wasser /

    Wasserschutz

    • Niederschlagswasser und Schmutzwasser werden getrennt abgeleitet. Es wird ein Trennsystem hergestellt.
    • Auf den bebauten Flächen des überplanten Grundstücks anfallendes Niederschlagswasser wird mittels Entwässerungseinrichtungen gesammelt und über geschlossene Rohrleitungen und Vorreinigung in einem Regenklärbecken der großflächigen Versickerungsanlage auf dem Flurstück-Nr. 274/4 zugeführt. Dort wird anfallendes Niederschlagswasser über die belebte Bodenzone entsprechend Versickerungsnachweis versickert. Nur der Notüberlauf des Versickerungsbeckens wird ins Gewässer „Raschauer Dorfbach“ eingeleitet.
    • Niederschlagwasser wird nicht in eine Kanalisation eingeleitet.
    • Durch Vorreinigung in einem Regenklärbecken und Versickerung über die belebte Bodenzone erfolgt die Reinigung des Niederschlagswassers und der Schutz des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen, außerdem steht das versickerte Niederschlagswasser zur Grundwasserneubildung zur Verfügung.
    • Die Herstellung der Werks- und Fahrstraßen ist in wasserundurchlässiger Bauweise zulässig.
    • Pkw-Stellplätze sind in gut wasserdurchlässiger Bauweise zu errichten.

     

    Stellungnahme Landratsamt Vogtlandkreis, Wasserwirtschaft/Wasserrecht vom 24.04.2024

    • Sickerfähigkeit des Untergrundes wurde durch Gutachten ausreichend nachgewiesen.
    • Gefordert wird eine Genehmigungsplanung für die Entwässerungsanlagen Regenkläreinrichtung, Versickerungsbecken und Einleitbauwerk.

    à Diese Genehmigungsplanung wurde erstellt.

    • Die Grundsätze der Niederschlagswasserbeseitigung gem. WHG und Arbeitsblattreihe DWA-A/M 102 sind umzusetzen.
    • Es wird eingeschätzt, dass durch die vorgesehene vollständige Versickerung der anfallenden Niederschlagswässer der Grundsatz des Verbleibs auf den Flächen gewährleistet ist, wenn auch zu Ungunsten des Parameters Verdunstung. Es sollten bei der weiteren Planung Maßnahmen zur Erhöhung der Verdunstung eingeordnet werden.

    Pflanzen und Tiere /

    Naturschutz

     

     

    • Zum Planentwurf bestehen keine grundsätzlichen naturschutzfach-     oder -rechtlichen Bedenken.
    • Der räumliche Geltungsbereich berührt keine Schutzgebiete nach Naturschutzrecht.
    • Keine schützenwerten Biotope vorhanden.
    • Durch das Vorhaben wird eine bisher landwirtschaftlich und als Grünland genutzte Fläche zu einer Gewerbegebietsfläche umgenutzt. Im überplanten Grundstück verteilt befindet sich kein Großgrünbestand.
    • Zur grünordnerischen Einbindung des Gebietes wurden Festsetzungen für Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB) getroffen.
    • Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden im vorgabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzt.
    • Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft werden im vorhabenbezogenen Bebauungsplan bilanziert, Ausgleich erfolgt durch Bepflanzungen im Plangebiet. Zur Abgrenzung des Plangebietes entsteht ein 5 m breiter Grüngürtel.
    • Weitere erforderliche Kompensationsmaßnahmen werden auf externen Flächen realisiert.

     

    Stellungnahme Landratsamt Vogtlandkreis, Forstwirtschaft vom 24.04.2024

    • Gem. § 25 Abs. 3 SächsWaldG müssen Gebäude einen Mindestabstand von 30 m zum Wald einhalten. Der Standort der Hallen wurde in den vorliegenden Plänen danach ausgerichtet.

     

    Klima /

    Klimaschutz

    • Es sind keine wesentlichen Auswirkungen auf das Klima zu erwarten.

    Kultur- und sonstige Sachgüter

    Stellungnahme Landesamt für Archäologie vom 26.03.2024

    • Die archäologische Relevanz des Vorhabenareals belegen archäologische Kulturdenkmale aus dem Umfeld.
    • Die Erdarbeiten müssen archäologisch begleitet werden. Daraus können sich archäologische Untersuchungen ergeben. Bauverzögerungen sind dadurch nicht auszuschließen.

     

    Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können zu diesem Entwurf von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an planung@oelsnitz.de übermittelt werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich an die Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl., Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl. zu senden oder während der Sprechzeiten in der Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl., Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl. zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Die Stellungnahmen müssen Namen, Vornamen und Anschrift der Einwendenden gut lesbar enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

    Hinweise zum Datenschutz:

    Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Bauleitplanverfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Eine Datenübertragung an Dritte erfolgt ggf. an das mit der Planung beauftragte Planungsbüro sowie an Behörden in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben.

     

    Oelsnitz/Vogtl., den 10.02.2025

    Horn

    Oberbürgermeister

     

    Anhang

    Karte Vorhaben- und Erschließungsplan „Meiser Vogtland OHG Werk VI in Oelsnitz/Vogtl.“

  • Bekanntmachung über die Auslegung und Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben EÜ Personentunnel Oelsnitz, Auflassung und Verfüllung, km 20,0+33,02, EÜ Fußgängerunterführung Oelsnitz, Ersatzneubau, km 20

    Auslegung und Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben EÜ Personentunnel Oelsnitz, Auflassung und Verfüllung, km 20,0+33,02, EÜ Fußgängerunterführung Oelsnitz, Ersatzneubau, km 20,5+18,19 (alt 20,4+74,48)
    (Aktenzeichen: 521ppw/023-2023#019) 


    Das Vorhaben hat im Wesentlichen die Erneuerung einer Eisenbahnüberführung sowie die Verfüllung und Beseitigung einer Eisenbahnüberführung über innerörtliche Wege zwischen der Innenstadt und den nördlich gelegenen Wohngebieten zum Gegenstand. Ziel der geplanten Baumaßnahmen an den Eisenbahnüberführungen ist die Sicherstellung und Erhaltung der Verfügbarkeit der Gleise und die Erhaltung des dauerhaften betriebssicheren Zustandes der Anlagen für den Eisenbahnbetrieb. Es werden landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchgeführt.


    Das Eisenbahn-Bundesamt führt auf Antrag der DB Netz AG, jetzt DB InfraGO AG (Vorhabenträgerin), vom 09.03.2023 für das genannte Bauvorhaben das Anhörungsverfahren nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 18 und § 18 a Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) durch. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Stadt Oelsnitz/Vogtl. beansprucht. Für das Vorhaben wurde mit verfahrensleitender Verfügung vom 23.05.2024 festgestellt, dass nach §§ 5 ff. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

    Der Plan (Zeichnung und Erläuterungen) mit den entscheidungserheblichen Unterlagen wird gemäß § 18a Abs. 3 Satz 1 AEG in der Zeit vom 07.10.2024 bis einschließlich 06.11.2024 auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes www.eba.bund.de/anhoerungsverfahren (Planfeststellung Eisenbahnüberführung Personentunnel Oelsnitz/Vogtl.) zur allgemeinen Einsichtnahme veröffentlicht.
    Auf Verlangen eines Beteiligten kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Während der Dauer der Veröffentlichung im Internet vom 07.10.2024 bis einschließlich 06.11.2024 ist das Verlangen an die Anhörungsbehörde zu richten (§ 18a Abs. 3 Satz 2 AEG).


    Für den Beginn der Einwendungsfrist ist die Veröffentlichung im Internet maßgeblich. Eine über die Einwendungsfrist hinausgehende Bereitstellung der Planunterlagen auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes verlängert diese Einwendungsfrist nicht.

     

    1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 73 Abs. 4 VwVfG bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist - bis einschließlich 21.11.2024 - beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Dresden, August-Bebel-Str. 10, 01219 Dresden, Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Einwendungen sollen elektronisch im PDF-Format an die folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:  PF-Eisenbahnueberfuehrung-Personentunnel-Oelsnitz-Vogtland@eba.bund.de (§ 18a Abs. 4 Satz 2 AEG). Eine schriftliche Übermittlung an die o. g. Adresse ist ebenfalls möglich (§ 18a Abs. 4 Satz 3 AEG).
      Nach Ablauf der genannten Frist sind Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen (§ 18 Abs. 1 Satz 3 AEG in Verbindung mit § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG).
      Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung erfolgt.
       
    2. Diese Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der anerkannten Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG von der Auslegung des Plans.
       
    3. Das Eisenbahn-Bundesamt kann auf eine Erörterung der rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen und rechtzeitig erhobenen Einwendungen verzichten (§ 18a Abs. 5 Satz 1 AEG). Die Erörterung kann ganz oder teilweise in digitalen Formaten durchgeführt werden (§ 18a Abs. 6 Satz 1 AEG).
      Findet ein Erörterungstermin statt, wird dieser ortsüblich und auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes bekannt gemacht. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
      Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten des Eisenbahn-Bundesamtes zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
       
    4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
       
    5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
       
    6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch das Eisenbahn-Bundesamt entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und anerkannten Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
      tellung des Planfeststellungsbeschlusses kann gemäß § 18b Abs. 3 Satz 1 und 2 AEG auch dadurch erfolgen, dass die Entscheidung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und dem festgestellten Plan für zwei Wochen auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde veröffentlicht wird. Zusätzlich ist der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses, die Rechtsbehelfsbelehrung und ein Hinweis auf die Veröffentlichung auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde verbunden mit dem Hinweis auf leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten in den örtlichen Tageszeitungen bekanntzumachen, in deren Verbreitungsgebiet sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird; auf Auflagen ist hinzuweisen.
       
    7. Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 19 Abs. 1 AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt der Vorhabenträgerin ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 19 Abs. 3 AEG).
       
    8. Nähere Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren siehe unter www.eba.bund.de/datenschutzhinweise.

    Eisenbahn-Bundesamt
    Außenstelle Dresden
    Dresden, 28.09.2024

     

  • Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK)

    Die Stadt Oelsnitz/Vogtl. verfügt seit dem Jahr 2008 über ein integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK), welches im Jahr 2014 fortgeschrieben wurde.Das INSEK bildet die wesentliche Grundlage für künftige kommunalpolitische Entscheidungen und Handlungsansätze der Stadt und dient der fachübergreifenden Bündelung, Integration und Abstimmung der Planungen untereinander. Es beschreibt Ziele, Handlungsfelder und Projekte für die nachhaltige Weiterentwicklung der Stadt für mehrere Jahre. Ein INSEK ist ein informelles Papier, das kooperativ mit allen städtischen Institutionen, Fachplanungen und der Bürgerschaft erarbeitet wird. Darüber hinaus dient das INSEK als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln aus Förderprogrammen der EU, des Bundes und der Länder, wie z.B. der Städtebauförderung. 

    Beschluss 
    Insek Oelsnitz
    Plan 1       Plan 14
    Plan 2       Plan 15
    Plan 3       Plan 16
    Plan 4       Plan 17
    Plan 5       Plan 18  
    Plan 6       Plan 19
    Plan 7       Plan 20
    Plan 8       Plan 21
    Plan 9       Plan 22
    Plan 10     Plan 23
    Plan 11     Plan 24
    Plan 12     Plan 25
    Plan 13     Plan 26
     

     

  • Lärmkartierung 2022 - LAP ohne Maßnahmen 202

    Die europäische Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm schreibt verpflichtend die Dokumentation der Geräuschbelastung in Ballungsgebieten, an Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken sowie in der Umgebung von Großflughäfen vor.             

    Dazu wurde durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) erstmals 2017 und zuletzt 2022 eine Lärmkartierung durchgeführt und wird alle 5 Jahre aktualisiert. Auf Basis der Kartierung erfolgt durch die Kommunen eine Berichterstattung an das LfULG.

    Die durch den Stadtrat beschlossene Fortschreibung des Lärmaktionsplans ohne Maßnahmen kann nachfolgend eingesehen werden.

     

    Lärmaktionsplan gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024)